Kindergartenpflicht ab dem 3. Lebensjahr (auf lange Sicht kostenfrei),
dadurch Deutschkenntnisse bei der Einschulung,
Verbot aller privaten Koranschulen,
islamischen und alevitischen Religionsunterricht (nach Fachdidaktik und staatlichen Lehrplänen) bis zur 8. Jahrgangsstufe,
danach Religion/Ethik für alle, auch als Abiturfach,
Abschiebung aller verurteilten Straftäter,
Verbot aller Zwangsehen,
Kontrolle der Religionsfreiheit (Übertritte ins Christentum unter staatlichem Schutz),
juristischer Beistand für scheidungswillige Muslimas,
Bildungs- und Beschäftigungsprogramme für berufslose Jugendliche